Allgemeine Geschäftsbedingungen der Druckerei Gebr. Pape für Verbraucher
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers
(Hersteller, Verkäufer) erfolgen ausschließlich auf Grund dieser
Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle Verträge, die der
Auftragnehmer mit dem Auftraggeber (Käufer, Kunden) über die vom
Auftragnehmer angeboten Waren/Dienstleistungen oder Leistungen
schließen.
(2) Das Personal des Auftragnehmers, insbesondere das Call-Center, ist
nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Auftraggebern im
Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von den Bestellformularen
des Auftragnehmers (unter anderem Interneteingabemasken) oder diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) In Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch
bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An
speziell ausgearbeitete Angebote hält sich der Auftragnehmer 40
Kalendertage gebunden.
(2) Der Auftraggeber ist 14 Kalendertage an seine Bestellung gebunden.
Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen, Fax- oder
E-Mail-Bestätigung des Auftragnehmers. Lehnt der Auftragnehmer nicht
binnen vier Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die
Bestätigung als erteilt.
(3) Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, an dem die Druckdaten dem Auftragnehmer zugehen.
(4) Alle Vereinbarungen, die zwischen den Auftragnehmer und dem
Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
schriftlich (auch per Fax oder E-Mail) niederzulegen.
§ 3 Preise, Preisänderungen
(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
(2) Die Preise verstehen sich bei Abholung ab der Druckerei in Büren.
Die Kosten für Verpackung, Versand und sonstige Kosten (gesamt: 4,90
EUR, oder bei Express-Versand auch mehr) kommen zum Preis hinzu und schließen die gesetzliche Umsatzsteuer
ein.
(3) Nachträglich, d. h. nach Auftragsannahme durch den Auftragnehmer,
veranlasste Änderungen des Auftrages werden in Rechnung gestellt. Als
Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Lieferanschrift, Versandart, Zahlungsweg u. dgl.).
Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers werden pauschal mit einer
Gebühr von € 5,00 (inkl. MwSt.) in Rechnung gestellt soweit keine
anderweitige schriftliche Regelung getroffen wurde.
(4) Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche
Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden separat
berechnet.
(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige
Vorarbeiten insbesondere an den gelieferten oder übertragener Daten des
Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen,
wenn dies im wirtschaftlichen Interesse des Auftraggebers liegt oder
zur Einhaltung des Fertigstellungstermins des Auftrages beiträgt.
Solche Arbeiten werden nach ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand
berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn
Prozent des Auftragwertes (Angebotspreis) übersteigen, ist für den Teil
der Mehrkosten, der zehn Prozent des Auftragswertes mindestens € 34,51
(inkl. MwSt.) übersteigt, vorab die Zustimmung des Auftraggebers zur
Berechnung dieser Kosten einzuholen.
(6) Bei fristgerechter Stornierung eines Auftrages, wie in diesem
Absatz benannt, durch den Auftraggeber oder bei Nichtlieferung der
Daten bis zum vereinbarten Termin, ist eine Bearbeitungspauschale in
Höhe von € 23,80 (inkl. MwSt.) zu zahlen. Liegen die vom Auftragnehmer
bereits erbrachten Leistungen über diesem Betrag, so wird auf Grundlage
dieser Leistungen abgerechnet. Stornierungen sind nur schriftlich
(info@papedruck.de) und nur dann möglich, solange dem Auftragnehmer
noch keine Druckdaten übermittelt worden sind.
§ 4 Auftragsausführung/Freigabe durch den Auftraggeber
(1) Der Auftragnehmer führt alle Aufträge, sofern nicht schriftlich,
per Fax oder E-Mail anders vereinbart, auf der Grundlage der vom
Auftraggeber angelieferten bzw. übertragenen Druckdaten aus. Die Daten
sind in den in den Auftragsformularen des Auftragnehmers angegebenen
Dateiformaten anzuliefern. Für abweichende Dateiformate kann der
Auftragnehmer dem Auftraggeber eine fehlerfreie Leistung nicht
gewährleisten, außer dieses Format ist vom Auftragnehmer schriftlich
genehmigt. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit
dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler
vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind.
(2) Zulieferungen aller Art durch den Auftraggeber oder durch einen von
ihm eingeschalteten Dritten, dies gilt auch für Datenträger und
übertragene Daten, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht
verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen
hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen
Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die
Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist
berechtigt, Kopien anzufertigen.
(3) Wir weisen darauf hin, dass bei einseitig bedruckten
Bieruntersetzern auf die ansonsten leere Seite unsere Internetadresse
gedruckt wird. Sofern uns bei der Auftragserteilung kein schriftlicher
Widerspruch seitens des Auftraggebers zu dieser Auftragsausführung
vorliegt, wird von dem Einverständnis dieser Auftragsausführung
unsererseits ausgegangen.
§ 5 Lieferzeiten
(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin
vereinbart ist, erfolgen die Lieferungen und Leistungen des
Auftragnehmers schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Frist von ca. vier Wochen.
(2) Bei vorliegen von durch den Auftragnehmer zu vertretenen
Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Auftraggeber gesetzlich zu
setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der
Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.
(3) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des
Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Fixtermine für die
Leistungserbringung sind nur gültig, wenn diese vom Auftragnehmer als
Fixtermin, Festtermin oder verbindlicher Termin, bestätigt sind. Bei
Fixterminen besteht bei Terminsüberschreitung für den Auftraggeber das
Recht zum sofortigen kostenfreien Rücktritt vom Vertrag. Bis zum
Zeitpunkt der schriftlichen Mitteilung des Rücktritts können vom
Auftragnehmer die bereits erbrachten und vom Auftraggeber abgenommenen
Lieferungen und Leistungen berechnet werden, es ei denn, der
Aufraggeber wird durch die Berechnung wirtschaftlich unangemessen
benachteiligt.
(4) Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit
Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen
Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber
über.
§ 6 Periodische Arbeiten
Verträge über regelmäßig
wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei
Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.
§ 7 Gefahrenübergang – Versand
(1) Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an
die den Transport ausführende Person übergegeben worden ist oder zwecks
Versendung das Werk des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand
auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf ihn über.
(2) Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene
Lieferadresse. Eine abweichende Vereinbarung bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers.
§ 8 Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln/Gewährleistung
(1) Hat der/die gelieferte Gegenstand/Ware/Leistung nicht die
vereinbarte Beschaffenheit oder eignet sich nicht für die nach dem
Vertrag vorausgesetzte oder die Verwendung allgemein oder hat er/sie
nicht die Eigenschaften, die der Auftraggeber nach den öffentlichen
Äußerungen des Auftragnehmers erwarten kann, leistet der Auftragnehmer
grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien
Sache. Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache
Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl den
Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.
(2) Bei farbigen Reproduktionen können in allen Herstellungsverfahren
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das
gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen
Vorlagen, z. B. Proofs und Ausdruckdaten, auch wenn sie vom
Auftragnehmer erstellt wurden, und dem Endprodukt.
(3) Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials
haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Die
Haftung entfällt, wenn der Auftraggeber das Material liefert.
(4) Hat der Auftraggeber auch auf Nachfrage keinen Ausdruck der
Druckdaten zur Verfügung gestellt und auch keinen vom Auftragnehmer
erstellten Proof oder Abdruck abgenommen, ist der Auftragnehmer von
jeder Haftung frei. Reklamationen werden in diesem Zusammenhang nicht
anerkannt.
(5) Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die
Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
(6) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware sind
hinzunehmen. Hierzu zählen auch Makulatur, Anlaufbögen,
Einrichtexemplare weiterverarbeitender Maschinen, produktionsbedingter
Verschnitt der oberen und unteren Bögen welche nicht aussortiert
werden.
(7) Weitergehende Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund – des
Auftraggebers sind ausgeschlossen. Für Schäden, die nicht den
gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt der Auftragnehmer keine
Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und
sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers umfasst. Dies gilt auch für
alle Schäden, die von den Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers verursacht werden.
(8) Werden am gelieferten Gegenstand/Ware/Leistung Veränderungen durch
den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen, ist die Haftung des
Auftragnehmers ausgeschlossen, es sein denn, der Auftraggeber weißt
nach, dass die Veränderungen für den Fehler oder den Schaden nicht
ursächlich sind.
(9) Alle dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen werden von diesem
sorgsam behandelt. Eine Haftung bei Beschädigung oder Abhandenkommen
übernimmt dieser nur bis zum Materialwert. Weitergehende Ansprüche
jeglicher Art, sind ausgeschlossen.
(10) Eine Haftung des Auftragnehmers für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(11) Ansprüche wegen Mängel gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.
(12) Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Auftragnehmers, kann der
Auftraggeber unter den in § 9 bestimmten Voraussetzungen Schadenersatz
verlangen.
(13) Bei Produktionen im Digitaldruck sind mit Schneide-Verzugs-Differenzen von bis zu 2 mm zu rechnen. Dies beruht auf der Art der Produktion. Dies sind keine Mängel, die einen Schadenersatz hervorrufen können.
§ 9 Haftung auf Schadenersatz
(1)
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen offensichtlicher
Sachmängel der gelieferten Ware sind ausgeschlossen, wenn er den Mangel
nicht innerhalb einer Frist von einer Woche nach Ablieferung der Ware
schriftlich dem Auftragnehmer anzeigt.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers auf Schadensersatz, gleich aus
welchem Rechtsgrund (insbesondere bei Verzug, Mängeln oder sonstigen
Pflichtverletzungen), ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die
Haftung des Auftragnehmers wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober
Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung
der Ware durch den Auftraggeber, behält sich der Auftragnehmer das
Eigentum an der gelieferten Ware vor. Während des Bestehens des
Eigentumsvorbehaltes darf der Auftraggeber die Ware (nachfolgend:
Vorbehaltsware) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran
verfügen.
(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollziehern – auf die
Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des
Auftragnehmers hinweisen und den Auftragnehmer unverzüglich
benachrichtigen, damit der Auftragnehmer seine Eigentumsrechte
durchsetzen kann.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei
Zahlungsverzug – ist der Auftragnehmer berechtigt vom Vertrag
zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
§ 11 Zahlung
(1) Die Zahlung erfolgt per Bar-Nachnahme,
Vorauskasse, oder PayPal. Bei Nachnahmelieferungen entsteht eine
zusätzliche Nachnahmegebühr in Höhe von: beim Standardversand und
Expressversand € 6,25 (inkl. MwSt.).
(2) Wird die Annahme verweigert, so erhebt der Auftragnehmer eine
Schadenersatzpauschale von € 23,80 inkl. MwSt. Auf diesen
Schadenersatzanspruch fällt keine Umsatzsteuer an (§ 249 II Satz 2
Bürgerliches Gesetzbuch). Der Auftraggeber hat jedoch die Möglichkeit
einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird.
Der Auftragnehmer hat ebenso die Möglichkeit einen höheren Schaden
nachzuweisen, der dann zugrunde gelegt wird. Die Ware/der geschuldete
Betrag aus dem Vertrag wird unabhängig davon in Rechnung gestellt.
(3) Soweit aufgrund schriftlicher Vereinbarung nicht per Nachnahme
gezahlt werden muss, sind Rechnungen sofort nach Erhalt ohne Abzug
zahlbar, sofern nicht schriftlich andere Zahlungsbedingungen vereinbart
wurden.
(4) Verkaufspersonal und technisches Personal sind zum Inkasso in bar
nicht berechtigt; ausgenommen sind Beträge bis € 1.000,00 in bar gegen
Aushändigung einer Barverkaufs-Quittung. Im Übrigen können Zahlungen
mit befreiender Wirkung nur unmittelbar an den Auftragnehmer oder ein
von diesem angegebenen Bank- oder Postscheckkonto erfolgen.
(5) Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der
Auftragnehmer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur
zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des
Auftraggebers und sind sofort fällig.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, trotz anders lautender
Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen und wird den Auftraggeber über die Art der
erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen
entstanden, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Zahlung zunächst
auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
(7) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur
Zurückbehaltung ist der Auftraggeber jedoch auch wegen Gegenansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
(8) Ansprüche gegen den Auftragnehmer sind nicht abtretbar.
§ 12 Patente/Urheberrechte/Marken
(1) Der Auftragnehmer
wird den Auftraggeber und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus
Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten und dergleichen
freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes/die
gelieferten Daten stammt/en vom Auftraggeber.
(2) Die Freistellungsverpflichtung wie in § 12 (1) benannt, des
Auftragnehmers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden
begrenzt. Zusätzliche Vorraussetzung für die Freistellung ist, dass dem
Auftragnehmer die Führung von Rechtstreiten überlassen wird und dass
die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich den Liefergegenstand des
Auftragnehmers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten
zuzurechnen ist.
(3) Der Auftragnehmer hat wahlweise das Recht, sich von den in diesen
Paragraphen übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er
entweder:
(a) die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten
Rechte (Urheberrechte, Marken oder Patente usw.) beschafft oder
(b) den Auftraggeber einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon
zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den
verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf
bzgl. des Liefergegenstandes beseitigen.
§ 13 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Der
Auftraggeber haftet alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechte und
dergleichen verletzt werden. Der Auftraggeber erklärt, dass er im
Besitz der Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte der eingereichten
Unterlagen ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen
Ansprüchen Dritter wegen einer diesbezüglichen Rechtsverletzung frei.
§ 14 Copyright
(1) Für vom Auftragnehmer im Auftrag des
Auftraggebers erbrachte Leistungen, insbesondere an graphischen
Entwürfen, Bild- und Textmarken, Layouts usw. behält sich der
Auftragnehmer alle Rechte vor (Copyright). Der Auftraggeber bezahlt mit
seinem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung
selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere
nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem
Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn
dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst
mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des
Auftraggebers bzw. des Dritten über.
(2) Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers im Hinblick
auf Zwischenerzeugnisse wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur
Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden. Abweichende
Vereinbarungen sind möglich und müssen schriftlich vereinbart sein.
§ 15 Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich schriftlich
etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Auftragnehmer im
Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als
vertraulich.
§ 16 Daten und Auftragsunterlagen
(1) Die vom Auftraggeber aufgrund des Geschäftsvorfalls erhaltenen
Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung im Hause des Auftragnehmers
gespeichert.
(2) Alle vom Auftraggeber eingebrachten oder übersandten Sachen,
insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträger, werden nur nach
schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den
Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes hinaus archiviert. Sollen diese
versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der
Auftraggeber selbst zu besorgen. Eine Haftung durch den Auftragnehmer
für Beschädigung oder Verlust aus welchem Grund ist ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten
(siehe § 9).
(3) Das Recovern archivierter Daten, d. h., die Suche der Daten im
Archiv, ihre Dekomprimierung und Vorbereitung für die weitere
Bearbeitung wird mit € 23,80 (inkl. MwSt.) für jeden archivierten
Druckauftrag berechnet.
(4) Der Versand von Daten oder Auftragsunterlagen an den Auftraggeber
oder einen Dritten erfolgt gegen Entgelt. Dieses Entgelt beträgt
pauschal € 11,90 (inkl. MwSt.) zzgl. Fracht- und/oder Kurierkosten.
(5) Hinweis:
Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Auftragnehmer Daten aus
dem Vertragsverhältnis (nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz) zum Zwecke
der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die
Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B.
Paketdiensten, Versicherung) zu übermitteln.
§ 17 Anwendbares Recht, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(2) Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
(3) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG) gilt nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine
Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden
http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
15. Widerrufsbelehrung
Ist der Auftraggeber
Verbraucher (d.h. eine natürliche Person, die nicht im Rahmen ihrer
gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt) steht ihm nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Hinweis: Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht bei
Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind, z.B. Flyer, Visitenkarten, Briefbögen, Kalender oder sonstige
speziell für Kunden angefertigte Waren.
Für Aufträge über
Druckerzeugnisse ohne Kundenspezifikation gilt:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf
überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach
Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger
(bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten
Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e
Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist
genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu
richten an:
Druckerei Gebr. Pape
Eberhard Pape
Jühengrund 24
D-33142 Büren
E-Mail: info@papedruck.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. von uns gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit
ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn
die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen
etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch
die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung
müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere
Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die
gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der
zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie
bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur
Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung -